Allgemeine Geschäftsbedingungen der Avus Buch & Medien GmbH
§ 1 Allgemeines
(1) Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie als Business-Kunde mit der Avus Buch & Medien GmbH in Köln (Avus) als Anbieter schließen. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Avus Buch & Medien GmbH haben von den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen keine Wirksamkeit.
(2) Unsere Warenangebote richten sich ausschließlich an Geschäftskunden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle unsere Angebote einschließlich unserer Angebote über das Internet sind unverbindlich (Invitatio ad offerendum) und sie stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Ihre Bestellung können Sie uns als verbindliches Vertragsangebot per E-Mail, per Fax, auf dem Postweg, telefonisch oder Online über unseren Avus-B2B-Shop übermitteln.
Ihr Online-Einkauf über unseren Warenkorb ist ein verbindliches Angebot. Nach Erhalt bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung. Diese Bestellbestätigung führt noch nicht zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag mit Ihnen, also die Annahme Ihres Angebots, kommt erst nach Prüfung und mit der Zusendung unserer Auftragsbestätigung oder Rechnungszustellung zustande. Wir stellen Ihnen in Ausführung der Bestellung die Ware zu.
(3) Wenn Sie innerhalb von 5 Tagen nach dem Versand Ihrer Online-Bestellung (B2B-Shop) keine Auftragsbestätigung oder Ware von uns erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden und erhalten von uns unverzüglich eine Rückerstattung der eventuell von Ihnen vorab erbrachten Leistungen.
(4) Individuelle Angebote auf Kundenanfrage erhalten Sie auf Wunsch von uns schriftlich mit einer Geltungsdauer von 5 Tagen. Die Annahme von unseren individuellen Angeboten muß von Ihnen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Angebotszugang in Schrift- oder Textform bestätigt werden.
(5) Da wir Ihnen die Informationen zu Ihren Bestellungen und der Auftragsabwicklung per E-Mail übermitteln, benötigen wir Ihre aktuelle E-Mail-Adresse. Sie stellen sicher, daß der Erhalt unserer E-Mails technisch möglich ist und SPAM-Filter den Empfang unserer Nachrichten nicht verhindern.
§ 3 Lieferbedingungen
(1) Nur von Avus schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen gelten als verbindlich.
Falls Sie per Vorkasse beliefert werden sollten, versenden wir die von Ihnen bestellte Ware erst nach Erhalt des kompletten Rechnungsbetrags (vollständiger Kaufpreis + Versandkosten).
(2) Sollten von Ihnen bestellte Waren nicht verfügbar sein, informieren wir Sie unverzüglich darüber.
(3) Wir behalten uns Teillieferungen vor, die für Sie keine Mehrkosten für den Versand entstehen lassen.
(4) Der Versand der von Ihnen bestellten Ware erfolgt auf Ihre Gefahr.
(5) Für die Dauer des Annahme- oder Abholverzugs ist Avus berechtigt, die gelieferten Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Ferner ist Avus berechtigt, die Produkte bei einem Transportunternehmen einzulagern. Der Kunde trägt alle mit der Lagerung verbundenen Kosten für die gesamte Dauer des Annahmeverzugs.
Wird nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, spätestens jedoch nach fünf (5) Werktagen, die Annahme oder Abholung verweigert oder erklärt der Kunde im Voraus, dass er die Annahme oder Abholung der Produkte verweigert, ist Avus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Als Schadensersatz kann Avus einen Pauschalbetrag von zwanzig Prozent (20%) des vereinbarten Kaufpreises verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Avus vorbehalten, ebenso wie dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als die geforderte Pauschale entstanden ist.
(6) Der Kunde wird die Produkte bei Erhalt prüfen. Der Kunde wird Avus unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Produkte, schriftlich über etwaige Mängel der Produkte informieren. Später auftretende Mängel müssen Avus innerhalb der gleichen Frist, beginnend mit dem Tag der Feststellung, schriftlich mitgeteilt werden. Avus hat keine Gewährleistungspflicht, wenn der betreffende Verstoß nicht oder nicht innerhalb dieser Frist gemeldet wurde.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Versandkosten
(1) Die von uns angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Ihren Kundenrabatt bei Avus.
(2) Versandkosten werden von Ihnen getragen und gesondert berechnet, soweit keine andere individuelle Vereinbarung mit Avus getroffen worden ist (siehe auch Versandeinstellung im Avus-B2B-Shop).
(3) Jegliche Geldübermittlungskosten werden von Ihnen als Käufer getragen.
(4) Die für Sie gültigen Zahlungskonditionen können Sie sowohl Ihren Voreinstellungen im Avus-B2B-Shop als auch unseren individuellen Angeboten und unseren Rechnungen entnehmen.
(5) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem von der EZB (Europäischen Zentralbank) bekannt gegebenen Basiszinssatz (Basiszins) erhoben werden. Die Verzugszinsen sind sofort fällig und zahlbar. Avus behält sich das Recht vor, einen zusätzlichen Schaden geltend zu machen.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Sache, sofern es sich nicht um von Avus schuldhaft verursachte, vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden handelt.
(2) Als Basis zur Beurteilung der Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Produktangaben sowie die Produktbeschreibung des Herstellers.
(3) Im Falle eines Sach- oder Rechtsmangels, entscheiden wir, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Nachlieferung beheben. Falls der Mangel nicht nach zwei Versuchen unsererseits behoben werden kann, können Sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften von der Möglichkeit auf Minderung des Kaufpreises Gebrauch machen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Anspruch beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Avus oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder der Anspruch resultiert aus einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gegenüber dem Kunden. Werden vertragswesentliche Pflichten leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung von Avus auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Avus haftet nicht für beiläufig entstandene, mittelbare, indirekte, exemplarische oder besondere Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haftung für Nutzungsausfall, Umsatz- oder Gewinnverluste oder jegliche Haftung des Kunden gegenüber Dritten.
(2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, aus der Verletzung wesentlicher Pflichten, aus Betrug, aus der Haftung nach zwingendem Produkthaftungsrecht oder aus der Übernahme bestimmter Garantien durch Avus bleibt von diesen Bedingungen unberührt.
(3) Soweit die Haftung von Avus ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kunde kann gegen einen Zahlungsanspruch von Avus nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung (aa) unbestritten ist, (bb) rechtskräftig festgestellt ist oder (cc) im Falle der Aufrechnung synallagmatisch ist (d.h. wechselseitige Abhängigkeit von Leistung und Gegenleistung) zu der Forderung von Avus ist, gegen die der Kunde aufrechnet oder (dd) im Falle der Zurückbehaltung auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wie die Forderung von Avus, gegen die der Kunde sein Recht geltend macht.
(2) Avus behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Avus in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware nicht zulässig.
(3) Als unser Kunde sind Sie berechtigt, die bei uns erworbene Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an Avus ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiterhin zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Falls Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns vor, die Forderung selbst einzuziehen.
(4) Wir erwerben im Falle von Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(5) Die Ihnen zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen geben wir insoweit frei, als dass der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Avus entscheidet über die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Erfordernisses. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Die elektronische Form, die Textform und die telekommunikative Übermittlung sind ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt diese die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung tritt eine solche ein, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt im Fall von Vertragslücken.
(3) Wir behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(5) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist unser Firmensitz, soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dies gilt auch, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben.